EU-Recht auf Reparatur jetzt 100% problemfrei mit Outsourcing Partner umweltfreundliche und zukunftssichere Lösungen umsetzen

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Reparieren statt wegwerfen

Wenn ein Elektrogerät kaputtgeht, ist es derzeit oft einfacher und günstiger, es zu ersetzen, als es zu reparieren. Um dem entgegenzuwirken, übermäßigen Konsum zu bekämpfen und die Ziele des „European Green Deal“ (Klimaneutralität bis 2050) zu erreichen, will die Europäische Union die Reparatur von Produkten systematisch fördern.

Dazu hat das Europäische Parlament einen Richtlinienvorschlag für ein EU-Recht auf Reparatur beschlossen, der am 1. Juli 2024 in Kraft trat.

Zusammenfassung zum EU-Recht auf Reparatur

77% der Bürgerinnen und Bürger würden ihre Elektrogeräte lieber reparieren, als sie wegzuwerfen (Quelle:Eurobarometer Umfrage)

Bei Waren, die innerhalb von 2 Jahren nach dem Kauf in der EU einen Mangel aufweisen, können Verbraucher im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung vom Verkäufer die Reparatur oder den Austausch verlangen.

Die nun verabschiedete Richtlinie sieht vor, dass bei Produkten, die noch unter die Gewährleistung fallen, die kostenlose Reparatur Vorteile gegenüber dem Austausch hat. Entscheidet sich der Verbraucher für die Reparatur, verlängert sich die Gewährleistung um 12 Monate!

Was gilt, wenn die gesetzliche Gewährleistung nicht greift?

Für defekte Geräte, die nicht mehr unter die Gewährleistung fallen, sieht die Richtlinie grundsätzlich eine Reparaturpflicht des Herstellers oder des Importeurs vor.

Wie lange nach dem Kauf eine Reparatur angeboten werden muss, hängt von der Art des Produkts ab und wird voraussichtlich zwischen 5 und 10 Jahren liegen.

Die Reparaturkosten sind dann in jedem Fall vom Käufer zu tragen, dürfen aber nicht unangemessen hoch sein.

Außerdem dürfen die Hersteller grundsätzlich keine Vertragsklauseln, Software oder Hardware verwenden, die eine Reparatur verhindern.

Weitere Neuerungen mit dem EU-Recht auf Reparatur

Damit die Verbraucher leichter eine Reparaturwerkstatt finden, wird es eine europäische Online-Plattform geben, auf der sie Werkstätten finden können.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Die Mitgliedstaaten haben 2 Jahre Zeit, die Regeln in nationales Recht umzusetzen. Die entsprechende Frist endet am 31. Juli 2026.

Quelle: https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20220331STO26410/recht-auf-reparatur-massnahmen-um-reparaturen-attraktiver-zu-machen

 

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